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Open Access-Regelung

Die im RhM erschienenen Beiträge werden jahrgangsweise nach zwei Jahren auf der Website des RhM zum persönlichen Gebrauch frei zugänglich gemacht.

Nach dieser Frist können die Titel (auf eigenen oder fremden Websites) mit der URL des jeweiligen Beitrags auf der Website des RhM verlinkt werden. Es ist jedoch nicht gestattet, das PDF des Beitrags auf eigenen oder fremden Websites (insbesondere kommerziellen Websites wie academia.edu) hochzuladen.

Akzeptierte Beiträge können bereits vor der Publikation in Datenbanken wissenschaftlicher Einrichtungen gespeichert (z.B. für Evaluationszwecke) oder auf andere Weise zu Begutachtungsverfahren zur Verfügung gestellt werden (z.B. bei Bewerbungen), sofern die Beiträge dadurch nicht öffentlich zugänglich gemacht werden. Nach der Publikation gilt das in den vorausgehenden Abschnitten Gesagte.